Das Landratsamt bezeichnet die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Westerheim als geordnet und hat gegen die haushaltsrechtlichen Zielsetzungen keine Bedenken.
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Das Landratsamt bezeichnet die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Westerheim als geordnet und hat gegen die haushaltsrechtlichen Zielsetzungen keine Bedenken.
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