Nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben
Bestimmte Bauvorhaben sind nach den Änderungen der gesetzlichen Vorschriften nicht mehr genehmigungspflichtig. Hierzu gehören z.B. Ausbauten im Dachgeschoß von Wohngebäuden. Die Gemeinde Westerheim weist darauf hin, dass trotz der Genehmigungsfreiheit im Baurecht die gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzungen greifen und die Eigentümer verpflichtet sind, der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft Erkheim maßgebliche Veränderungen zur Geschoßfläche unverzüglich zu melden.