Grundsteuer und Gewerbesteuer: Am 15.11.2022 sind folgende Zahlungen für das IV. Quartal fällig: Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und Grundsteuer. Die fälligen Beträge sind im Gemeindeamt oder bei den örtlichen Geldinstituten einzuzahlen. Bei erteiltem Abbuchungsauftrag werden die fälligen Beträge abgebucht über www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html.
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