Mitteilungsblatt vom 20.04.2023

Mitteilungsblatt vom 20.04.2023

 

Reinhaltung und Reinigung von öffentlichen Straßen: Wir bitten die Anlieger der öffentlichen Straßen ihrer Reinhaltungs- und Reinigungspflicht nachzukommen. Die Gehwege sowie der Fahrbahnrand sind regelmäßig, aber mindestens einmal im Monat zu kehren und von Unrat zu befreien. Gras und Unkraut sind zu jäten soweit es aus Ritzen und Rissen des Straßenkörpers wächst. Vorderlieger und Hinterlieger tragen gemeinsam die Reinigungspflicht. Der Kehricht und sonstige Abfälle dürfen nicht in Abflussrinnen oder Kanaleinlaufschächte entsorgt werden.

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