Mitteilungsblatt vom 27.04.2023

Mitteilungsblatt vom 27.04.2023

 

Freinacht zum 1. Mai: Die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai wird in Bayern als Freinacht bezeichnet. Es ist der Brauch, dass die Jugendlichen durch die Straßen ziehen und manchen Schabernack treiben. Erlaubt ist in der Freinacht z. B. das „Verziehen“ (also mitnehmen) von Gegenständen. Die verzogenen Gegenstände sollen am Dorfplatz, am Maibaum deponiert werden. Die Gemeinde bittet dringend Sachbeschädigungen zu unterlassen, dies gilt für private wie auch öffentliche Einrichtungen, insbesondere Verkehrszeichen. Gravierende Beschädigungen werden zur Anzeige gebracht. 

 

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