Mitteilungsblatt vom 11.08.2022

Mitteilungsblatt vom 11.08.2022

Verkehrsbehindernde Bepflanzungen und Bebauung an öffentlichen Straßen und Wegen

Das Grün von privaten Grundstücken darf auf öffentlichen Verkehrswegen weder die Sicht einschränken noch zu sonstigen Beeinträchtigungen führen. Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entlang der (Geh-)wege oder Straßen werden deshalb gebeten, Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen zurückzuschneiden. Die Verpflichtung stützt sich auf die StVO.

 

Weiterlesen