Grundsteuer und Gewerbesteuer: am 15.05.2022 sind folgende Zahlungen für das Quartal fällig: Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und Grundsteuer. Die fälligen Beträge sind im Gemeindeamt oder bei den örtlichen Geldinstituten einzuzahlen. Bei erteiltem Abbuchungsauftrag werden die fälligen Beträge vom jeweiligen Konto abgebucht.
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