Stille Tage im November
An Allerheiligen (01.11.) gelten die Bestimmungen des Bayer. Feiertags-gesetzes zu den stillen Tagen. Der Schutz der stillen Tage gilt von 2 – 24 Uhr. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind nur dann erlaubt, wenn der, diesem Tag entsprechende ernste Charakter, gewahrt ist.
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