in Risikogebieten an Gewässern
Ab 11. März gilt eine Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten entlang von Flüssen und um mehrere Weiher im Unterallgäu. Betroffen sind alle Geflügelhaltungen, die in einem 500 Meter breiten Streifen beidseits von Iller, Roth, Günz (ab Lauben flussabwärts), Mindel, Zusam und Wertach liegen. Hinzu kommen alle Betriebe, die in einem Umkreis von 500 Metern um das Hundsmoor (Westerheim und Hawangen) liegen.
Das hat das Veterinäramt jetzt in einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Im Zweifel können Geflügelhalter beim Veterinäramt unter Telefon (08261) 995-215 nachfragen, ob sie im 500-Meter-Bereich um eines der genannten Gewässer und damit in einem Risikogebiet liegen.
Näheres im Internet unter www.unterallgaeu.de/tierseuchen
Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Unterallgäu